Unfälle mit Gerüsten stellen einen Schwerpunkt bei den tödlichen Arbeitsunfällen dar. Gerüste sind daher so zu bauen, sichern und zu nutzen, dass keiner der Beschäftigten einer Gefahr ausgesetzt wird und Unfälle verhindert werden. Jeder Unternehmer, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten und für Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für ihn tätig sind. Jeder Unternehmer muss daher Gerüste vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion überprüfen lassen. Des Weiteren ist eine tägliche Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn, gem. Betriebssicherheitsverordnung, erforderlich. Wird das Gerüst von mehreren Unternehmern gleichzeitig oder nacheinander benutzt, hat der Koordinator nach Baustellenverordnung auf mögliche gegenseitige Gefährdungen hinzuweisen und die Arbeiten zu koordinieren. Die Prüfung der Gerüste erfolgt auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung und des Plans für die Benutzung. In dieser Schulung erlernen Sie, wie Sie Mängel an bestehenden Gerüsten erkennen, abwägen und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten können. Sie erfahren, welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz an Sie zur Freigabe von Gerüsten stellt, lernen Ihre Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und die daraus entstehenden Aufgaben kennen und wie Sie diese in der Praxis umsetzen.
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