Seminare

Seminare und Ausbildungen für Mitarbeiter und Führungskräfte. Schulungen, Ausbildung und Qualifizierung:

Wir bilden Ihre Mitarbeiter aus, führen Unterweisungen durch und schulen Ihre Führungskräfte sowie Betriebsräte. Klicken Sie sich einfach durch unser Seminarangebot und finden Sie das richtige für Sie uns Ihr Unternehmen.

Wir freuen uns auf Sie.

Unsere Seminare

Die Verantwortung der Führungskraft im Unternehmen umfasst auch immer den Arbeitsschutz. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Führungskräfte für die ihnen unterstellten Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Führungskräfte sind verpflichtet, die für ihren Zuständigkeitsbereich erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutz Vorschriften zutreffen. Nicht nur Fachkenntnisse und gesetzliche Grundlagen, sondern auch Motivation und Sicherheitsbewusstsein sind ausschlaggebend für einen funktionierenden Arbeitsschutz. In dieser Schulung erfahren Sie, welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz an Sie als Führungskraft stellt. Sie lernen Ihre Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und die daraus entstehenden Aufgaben kennen und wie Sie diese in der Praxis umsetzen.

Alle weiteren Informationen zu unserer Schulung für Führungskräfte finden Sie hier.

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung entsprechend § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich oder aus gegebenem Anlass, wie Unfälle, Arbeitsplatzveränderungen, Anschaffung neuer Arbeitsmittel usw. erfolgen. Die Unterweisung muss entsprechend dokumentiert werden. Unsere Arbeitsschutzexperten übernehmen für Sie die Durchführung der für Ihr Unternehmen erforderlichen Arbeitsschutzunterweisungen.

Alle weiteren Informationen zu unserem Seminar zur jährlichen Mitarbeiterunterweisung finden Sie hier.

In der Schulung zum Brandschutzhelfer vermitteln unsere Experten die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern. Auch die Räumung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren werden thematisiert. Als Brandschutzhelfer können Sie nicht nur Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfs mitteln löschen, Sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Räumung einzuleiten sind.

Alle weiteren Informationen zu unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer finden Sie hier.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Vorgesetzten, alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen umzusetzen. Der Sicherheitsbeauftragte trägt hierbei in seiner Funktion grundsätzlich keine Verantwortung, sondern unterstützt in seinem Zuständigkeitsbereich bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Er gilt als Bindeglied zwischen Führungskräften und den Mitarbeitern und informiert die Vorgesetzten über mögliche Gefahren, Mängel und das Unfallgeschehen in den Arbeitsbereichen. In dieser Schulung vermitteln unsere Experten den angehenden Sicherheitsbeauftragten die notwendigen Kenntnisse über die Aufgaben und Verantwortung des Sicherheitsbeauftragten. Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen, die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen, Persönliche Schutz ausrüstung (PSA) bis hin zu möglichen Schutzmaßnahmen und Sicherstellung der Ersten Hilfe. Akzeptanz bei seinen Kollegen, Sozialkompetenz, eine gute Beobachtungsgabe, Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen sind die Grundlagen zu einer erfolgreichen Umsetzung der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten.

Alle weiteren Informationen zu unserer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten finden Sie hier.

In der Schulung zum Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Steuerstand vermitteln unsere Experten die Kenntnisse für einen sicheren und unfallfreien Umgang mit Flurförderzeugen. Gut ausgebildete Fahrer erhöhen nachweislich die Sicherheit im Werksverkehr, schonen das Ladegut sowie die Flurförderzeuge und tragen somit zu einem störungsfreien Betriebsablauf bei. Ziel ist die Vermeidung von Unfällen und Ausfallzeiten, gleichzeitig werden die Kosten für Reparaturen an Flurförderzeugen und die Transportschäden reduziert.

Alle weiteren Informationen zu unserer Ausbildung für den Gabelstapler Befähigungsnachweis finden Sie hier.

Das Thema Ladungssicherung ist wichtiger denn je. Immer mehr Fahrzeuge befahren unsere Straßen und führen die verschiedensten Ladungen mit sich. Bei schlecht gesicherter Ladung stellt diese eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und für die Umwelt dar. Die Bedeutung der Ladungssicherung nimmt durch Unfälle und Transportschäden sowie durch umfangreichere Kontrollen immer mehr zu. Der Gesetzgeber fordert daher für alle transportierten Güter eine fachgerechte Ladungssicherung. In der Grundschulung zum Thema Ladungssicherung vermitteln unsere Experten die Kenntnisse aller relevanten Aspekte der Ladungssicherung. Wichtig für die Verantwortlichen in der Ladungssicherung ist es, mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu sein, die physikalischen Gesetze zu verstehen, um eine erfolgreiche Ladungssicherung durchzuführen.

Alle weiteren Informationen zu unserer Schulung zur Ladungssicherung finden Sie hier.

Defekte oder falsche Leitern stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen dar. Daher müssen Leitern und Tritte bei Einsatz immer in einem sicheren Zustand sein. Leider gibt es trotzdem immer noch eine Vielzahl von Absturzunfällen. Um diese zu verhindern, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass in jedem Unternehmen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand überprüft werden. Der Unternehmer hat daher dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person diese Prüfung wiederkehrend durchführt und entsprechend dokumentiert. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem oder mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern sogar eine tägliche Prüfung bedeuten. In dieser Schulung erwerben die Teilnehmer die Kenntnisse die wiederkehrenden Leiterprüfungen eigenverantwortlich durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren.

Alle weiteren Informationen zu unserer Ausbildung zum Betriebsmittelprüfer finden Sie hier.

Lagereinrichtungen und Regale sind ein bedeutender Bestandteil in Betrieben. Damit es dort nicht zu Schäden kommt, gilt Prävention, Inspektion sowie Wartung und Instandsetzung. Da es auch beim gewissen haften und sorgfältigen Be- und Entladen von Regalen zu Beschädigungen kommen kann, liegt es in Ihrer Verantwortung, regelmäßige Kontrollen durchführen zu lassen – zum Schutz der im Lager tätigen Mitarbeiter. Geregelte .berprüfungen garantieren einen reibungslosen Betriebsablauf und im Falle eines Schadens sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite. Mit der Regalinspektion nach DIN EN 15635 und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen Sie die Norm für eine höhere Sicherheit in Ihrem Betrieb. Neben dem Schutz Ihrer Mitarbeiter und der Vermeidung folgenschwerer Unfälle können durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden auch anfallende Reparaturkosten geringgehalten und unverzüglich präventive Maßnahmen eingeleitet werden. In dieser Schulung lernen Sie als Beauftragter für Lagersicherheit bei Einsatz von Regalen, entsprechend der EU-Norm, tätig zu werden. Sie erfahren, wie Sie Schäden an den Regalen erkennen, bewerten und was in einem Schadensfall zu tun ist. Die Ausbildung zum Beauftragten für Lagersicherheit bei Einsatz von Regalen beinhaltet die Tätigkeit des „Regal-Checkers“ für die wöchentliche visuelleüberprüfung, nicht jedoch die des Regalinspektors.

Alle weiteren Informationen zu unserem Seminar zum Beauftragen für Regalsicherheit finden Sie hier.

Fremdfirmen kommen fast in jedem Unternehmen zum Einsatz. Egal ob zur Wartung, Reparatur oder zur unterstützenden Tätigkeit. Das hieraus entstehende Sicherheits- und Unfallrisiko in den Unternehmen kann unter Umständen sehr hoch sein. Um Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden, fordert der Gesetzgeber, gem. § 13 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1, vom Auftraggeber, alle möglichen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und die Mitarbeiter der Fremdfirmen zu den örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und über die möglichen Unfallgefahren zu unterweisen. Ziel dieser Schulung ist es, die betrieblichen Führungskräfte und die Verantwortlichen aus dem Unternehmen auf den Umgang mit Fremdfirmen vorzubereiten, für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu sensibilisieren und für sichere Arbeitsbereiche zu sorgen.

Alle weiteren Informationen zu unserem Seminar zur Fremdfirmenkoordination finden Sie hier.

Unfälle mit Gerüsten stellen einen Schwerpunkt bei den tödlichen Arbeitsunfällen dar. Gerüste sind daher so zu bauen, sichern und zu nutzen, dass keiner der Beschäftigten einer Gefahr ausgesetzt wird und Unfälle verhindert werden. Jeder Unternehmer, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten und für Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für ihn tätig sind. Jeder Unternehmer muss daher Gerüste vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion überprüfen lassen. Des Weiteren ist eine tägliche Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn, gem. Betriebssicherheitsverordnung, erforderlich. Wird das Gerüst von mehreren Unternehmern gleichzeitig oder nacheinander benutzt, hat der Koordinator nach Baustellenverordnung auf mögliche gegenseitige Gefährdungen hinzuweisen und die Arbeiten zu koordinieren. Die Prüfung der Gerüste erfolgt auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung und des Plans für die Benutzung. In dieser Schulung erlernen Sie, wie Sie Mängel an bestehenden Gerüsten erkennen, abwägen und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten können. Sie erfahren, welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz an Sie zur Freigabe von Gerüsten stellt, lernen Ihre Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und die daraus entstehenden Aufgaben kennen und wie Sie diese in der Praxis umsetzen.

Alle weiteren Informationen zu unserem Seminar über Gerüstbenutzung finden Sie hier.

Der Umgang mit Stoff en und Gemischen, von denen eine Brand- oder Explosionsgefährdung ausgeht, stellt eine besondere Gefährdung im Unternehmen dar. Der Explosionsschutz in den Betrieben gehört daher zu den sensibelsten sicherheitsrelevanten Bereichen. Im Explosionsfall sind insbesondere das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet. Aber auch die entstehenden Sachschäden können für die Existenz der Unternehmen bedrohlich sein. Zum Schutz der Menschen und der Sachgüter müssen durch den Arbeitgeber technische und organisatorische Maß nahmen zur Verhinderung von Explosionen am Arbeitsplatz getroff en werden. Neben den Pflichten des Unternehmens zur Gefahrenermittlung, Risikobewertung und Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen gehört auch die Sicherstellung eines geeigneten Explosionsschutzes. Dieser ist ständig zu überwachen und regelmäßig zu koordinieren. In dieser Schulung erhalten Sie eine Grundlageneinführung in die Explosionsgefahren und den Explosionsschutz.

Alle weiteren Informationen zu unserem Seminar zu Explosionsschutz-Grundlagen finden Sie hier.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der wichtigsten betrieblichen Werkzeuge im Arbeitsschutz zur Verhinderung von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der Bundesregierung und der Berufsgenossen schaften sieht im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende Schritte für die Gefährdungsbeurteilung vor:

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermitteln der möglichen Gefährdungen
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahme
  • – Nach dem TOP Prinzip
  • Durchführung der Maßnahmen
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen

Der Arbeitgeber ist verpfl ichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen, die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss bei Bedarf (z. B. bei Änderung der Rechtslage, Anschaffung neuer Arbeitsmittel oder Stoff e, Einrichtung neuer Arbeitsplätze) fortgeschrieben werden. In dieser Schulung erlernen Sie die Grundlagen zur Erstellung der für Ihr Unternehmen erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen und können diese dann eigenständig durchführen. Die Dokumentation muss juristisch nachvollziehbar und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, nachweisbar sein.

Alle weiteren Informationen zu unserem Seminar über das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen finden Sie hier.

Um einen einheitlichen international anerkannten Sicherheitsstandard zu gewährleisten, fordern die Industriebetriebe, unter anderem in der (Petro-)Chemie, von ihren Lieferanten und Dienstleistern Nachweise über die Kenntnisse einer SGU-Schulung/Prüfung (Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz). In den SCC/SCP-Schulungen vermitteln unsere Experten alle relevanten Kenntnisse, die in Bezug auf die Dokumente 017 und 018 der SCC/SCP-Checkliste für alle operativ tätigen Führungskräfte und Mitarbeiter von Belang sind. Der internationale anerkannte Standard gibt Ihnen die Möglichkeit nach dem SCC/SCP-Regelwerk, bei Ausschreibungen die Kriterien Ihrer Kunden zu erfüllen. Durch die Teilnahme an dieser Schulung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum störungsfreien Betrieb des Unternehmens. Ziel ist es, die Teilnehmer durch eine SCC/SCP-Schulung mit den besonderen Gefahren im Arbeitsumfeld des Auftraggebers vertraut zu machen. Die Schulung und Prüfung erfolgt nach DAkkS und ist 10 Jahre gültig.

Alle weiteren Informationen über unsere SCC-SCP Schulung und anerkannte SGU Prüfung nach DAKKS finden Sie hier.

Als Gefahrstoffe gelten alle Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Hierzu gehören Reinstoffe sowie daraus hergestellte Zubereitungen (Stoff gemische) und entstehende Gefahrstoffe, wie Schweißrauche, Stäube, Abfallstoffe, usw. Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert von den Betrieben eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitarbeitern und der Umwelt. Der Umgang mit Gefahrstoffen kann für die Entstehung von Arbeitserkrankungen und das Eintreten von Arbeitsunfällen verantwortlich sein. Der Arbeits- und Umweltschutz muss daher wirkungsvoll umgesetzt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln nachweislich umzusetzen sowie die mit der Arbeit verbundene Gefährdung von einer fachkundigen Person erfassen und beurteilen zu lassen. Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, die Umwelt zu schützen und den gesetzlichen Aufl agen gerecht zu werden, sind Kenntnisse über die verwendeten Gefahrstoffe notwendig. In dieser Schulung lernen Sie, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachgerecht zu beurteilen, sicher zu organisieren und durchzuführen.

Alle weiteren Informationen zu unserer Schulung über den sicheren Umgang mit Gefahrenstoffen finden Sie hier.

und viele weitere Schulungen und Seminare wie z.B.:

  • Ausbildung Kranbediener Befähigungsnachweis (DGUV)
  • Schulung Arbeiten in engen Räumen (CSE)
  • Kostenfreie Erst-Helfer Ausbildungen(*Kostenübernahme meist durch BG)
  • Ausbildung SiGeKo (RAB 30 B+C)
  • Workshop`s: Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Dokumentation im Betrieb, uvm
  • Atemschutzgeräteträger
  • Seminar Rhetorik im Arbeitsschutz (Für Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte)
  • Betriebsräte Seminar „Arbeitsschutzausschutz“ (BR8)

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